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Am Pfarrgarten - Friedhof






Neuer kirchlicher Friedhof nordöstlich der Kirche, 1897 angelegt, 1928 erweitert.


Die aktuellen Gebühren für den Friedhof in Heiligenloh 2024
Alle Angaben ohne Gewähr


Die Gebühren für die verschiedenen Bestattungsformen sind wie folgt festgesetzt:
  • Reihengrabstätten für Särge und Urnen je Grabstelle 300 €
  • Wahlgrabstätten für Särge und Urnen je Grabstelle für 30 Jahre 480 €
    • für jedes Jahr der Verlängerung 16 €
  • Rasenreihengrabstätte für Särge (mit Pflege durch Friedhofsverwaltung) 1.900 €
  • Rasenreihengrabstätte für Urnen (mit Pflege durch Friedhofsverwaltung) 950 €
  • Einzel-Grabstätte mit Pflanzstreifen für Särge (mit Pflege durch Friedhofsverwaltung) 2.850 €
  • Doppel-Grabstätte mit Pflanzstreifen für Särge und Urnen (mit Pflege durch Friedhofsverwaltung)
    • für 30 Jahre je DG 5.700 €
    • für jedes Jahr der Verlängerung je DG 125 €
  • Einzel– und Doppelgrabstätte für Urnen in einer Gemeinschaftsgrabanlage (mit Pflege durch Friedhofsverwaltung)
    • für 30 Jahre je DG 3.500 €
    • für jedes Jahr der Verlängerung je DG 60 €
    • für 30 Jahre je Einzelgrabstätte 1.750 €
  • Baumgrabstätten für Urnen (mit Pflege durch Friedhofsverwaltung)
    • für 30 Jahre je Grabstelle 1.250 €
  • Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle je Bestattungsfall 150 €
  • Gebühren für die Beisetzung für eine Sargbestattung 550 €
  • für eine Urnenbestattung 150 €
  • Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen 50 €
Für Fragen zu den neuen Bestattungsformen stehen das Pfarrbüro während seiner Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.


 

 

 


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